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Datenschutzgrundverordnung

Mieter "Heinz Müller" (Name geändert) bewirbt sich auf eine schöne Wohnung und unterschreibt glücklich den Mietvertrag.

Was muss Lieselotte Gütlich (Name geändert) tun um dem Recht auf Information des Verbrauchers (=Mieter Heinz) über den Umgang mit seinen Daten nachzukommen?

Kurz gefasst: Mieter Heinz muss bereits bei der Besichtigung, noch vor Ausfüllen einer Selbstauskunft, darüber informiert werden welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck und wie lange diese gespeichert werden (auch auf Papier) und noch einiges mehr. Lieselotte vermietet nur eine Wohnung. Das ist dem Gesetzgeber egal. Sie muss diese Pflicht auch erfüllen. Ansonsten drohen Abmahnungen, ein Besuch der Datenschützer und ggfls. hohe Geldstrafen (10 Mio. € oder 4% des Gesamtumsatzes, je nachdem ob er höher als 10 Mio € - ist gem. Wortlaut der DSGVO)

Damit Lieselotte und alle anderen Vermieter ruhig schlafen können, haben wir die notwendigen Unterlagen für Sie aufbereitet. Als besonderen Kundenservice stellen wir unseren Mitgliedern im Mitgliederbereich nicht nur Muster sondern auch bearbeitbare Vorlagen kostenlos zum Download bereit, wie z.B. die Datei "07 TOM" mit einer Checkliste aus der man seine eigenen "Technischen Organisatorischen Maßnahmen" entwickeln kann (zwingend notwendig).

An dieser Stelle veröffentlichen wir nur einen Teil dieser Dateien. Am besten starten Sie mit "00 Was vermieter wissen müssen", um einen ersten Überblick zu erhalten.

Haben Sie noch Fragen? Möchten Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer wiederverwendbaren Unterlagen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Ausgewählte Mustervorlagen für Vermieter

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